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Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der
obertägigen Anlagen werden systematisch alle
für die Sicherheit bedeutsamen Gesichtspunkte
berücksichtigt. Diese sind auch Bestandteil der
bei den Bergämtern einzureichenden Betriebspläne
und finden sowohl in speziellen technischen Lösungen
(Beobachtungs- und Warnsysteme, Feuerlöschsysteme,
Installation von schnell schließenden Armaturen
etc.) als auch in Maßnahmeplänen zur Havarievorbeugung
und Havariebekämpfung Berücksichtigung.
Verbleibende Risiken werden hinsichtlich möglicher
Auswirkungen bewertet und geeignete Gegenmaßnahmen
zur Risikominderung festgelegt.
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