Speichersicherheit

Da bei Untergrundspeichern das bevorratete Gut tief unter der Erdoberfläche lagert und in der Regel nur über Bohrungen zugänglich ist, besteht für die gespeicherten Medien ein sehr guter Schutz vor Naturgewalten, Havarien und selbst gewaltsamen Eingriffen.

Im Falle eines obertägig auftretenden Zwischenfalls kann der Untertageteil durch automatisch schließende Absperrarmaturen sicher von der übrigen Anlage abgeschottet werden. Das Risiko, dass ein Brand auf den untertägigen Teil des Speichers übergreifen oder dieser explodieren könnte, ist praktisch nicht gegeben, da der Zutritt von Sauerstoff unterbunden ist.

Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der obertägigen Anlagen werden systematisch alle für die Sicherheit bedeutsamen Gesichtspunkte berücksichtigt. Diese sind auch Bestandteil der bei den Bergämtern einzureichenden Betriebspläne und finden sowohl in speziellen technischen Lösungen (Beobachtungs- und Warnsysteme, Feuerlöschsysteme, Installation von schnell schließenden Armaturen etc.) als auch in Maßnahmeplänen zur Havarievorbeugung und Havariebekämpfung Berücksichtigung. Verbleibende Risiken werden hinsichtlich möglicher Auswirkungen bewertet und geeignete Gegenmaßnahmen zur Risikominderung festgelegt.

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